TTN-Verlauf

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Abwicklung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung

Am 29.04. hat die Bundesregierung ein Gesetzesvorhaben beschlossen, in dem die Budgetierung ambulanter Psychotherapie für Gesetzlich Versicherte enthalten ist. Dies wird kurzfristig dazu führen, dass die allermeisten Praxen statt bisher 30 Stunden in der Woche für GKV-Patienten nur 18 Stunden da sein dürfen. Außerdem ist mit einem Rückgang der Honorare für diese Stunden von rund 35 Prozent im Vergleich zu Quartal 1/26 zu rechnen, sodass im kommenden Jahr viele Praxen schließen werden. Behandlungskapazitäten verknappen sich also weiter.

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