Für Gesetzlich Versicherte gilt: Sollten Sie eine Psychotherapie benötigen, können Sie diese bei mir auf Kosten der Krankenversicherung durchführen. Den dafür nötigen Antrag bei Ihrer Kasse stellen wir gemeinsam.

Auch private Krankenversicherungen (je nach individuellem Versicherungsvertrag) sowie Beihilfe-Berechtigte oder Privatzahler können bei mir behandelt werden. Die Kosten hierfür orientieren sich an der GOP.

Einen Überblick über die in Deutschland sozialrechtlich anerkannten Therapieverfahren (die von der Krankenkasse finanziert werden) sowie den Weg in eine Psychotherapie zu Lasten der GKV können Sie dem Formblatt PTV 10 entnehmen.

 

 

ACHTUNG

Praxisinformation bzgl. Terminausfällen

Aus gegebenem Anlass weise ich hiermit nochmals auf Regelungen zu ausgefallenen Terminen hin.

Die Situation

Ausgefallene Sitzungen können nicht der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden. Das heißt, es entfällt meine Einnahmequelle. Angesichts der spezifischen Situation einer Psychotherapie-Praxis bedeutet jede entfallene Sitzung einen erheblichen finanziellen Verlust, der Existenz der Praxis ernsthaft in Gefahr bringen kann, da erhebliche Fixkosten (Miete und Nebenkosten, Lizenzgebühren, Kammerbeiträge, Versicherungen usw.) gedeckt werden müssen.

Darüber hinaus sind Vertragspsychotherapeuten mit einem sog. Versorgungsauftrag versehen. Das heißt, es ist eine Mindestzahl an Therapien zu leisten. Wird diese Zahl unterschritten, kann ich durch die Kassenärztliche Vereinigung mit Geldbußen oder gar dem Entzug meiner Zulassung sanktioniert werden! Das heißt, ich werde ggf. zusätzlich bestraft dafür, dass mir ein Einkommen entgangen ist.

Zudem habe ich pro Woche rund fünf Anfragen neuer Patienten, die ich vertrösten muss. Daher ist es besonders ärgerlich, wenn ich Patienten absagen musste, und der Grund dafür im Nachhinein entfällt.

 

Der Umgang mit der Problematik

Entfallen Termine ohne rechtzeitige Absage (also mindestens 48 Stunden im Voraus), behalte ich mir die Erhebung eines Ausfallhonorars gemäß Gebührenordnung Psychotherapie (Position 870 zum 2,3-fachen Hebesatz) vor. Nach Eingang dieser Zahlung auf mein Konto können erneut Termine vereinbart werden.

Sollte es mir gelingen, den Termin anderweitig zu vergeben, kann auf das Honorar (ggf. anteilig) verzichtet werden.