Ich weise darauf hin, dass alle TSS-Termine in meiner Praxis ausschließlich als Videotermine stattfinden können. Ich habe die TSS mehrfach darauf hingewiesen. Bei Präsenzterminen mit neuen Patienten müsste ich nämlich auf eine MNS-Maskierung bestehen. Allerdings ist es zwingend erforderlich, das Gesicht von Patienten zu sehen, um die emotionalen Reaktionen im Gesicht erkennen zu können. Dies wird sogar explizit so gefordert als Bestandteil des Psychopathologischen Befundes. Psychotherapie mit Maske im Gesicht aber ist so ziemlich wie eine chirurgische Operation ohne OP-Licht. Daher halte ich aktuell die Videotherapie für die einzig gangbare Alternative, die mir einerseits die erforderliche Sorgfalt andererseits und den bestmöglichen Gesundheitsschutz für meine Patienten und mich ermöglicht.

Eine der zahlreichen „glorreichen“ Errungenschaften unseres heiß und innig geliebten BMG Herrn Jens Spahn ist die Einrichtung sog. Terminservicestellen, in denen sich Gesetzlich Krankenversicherte bei einer Zentralstelle Termine für die Vergabe zeitnaher Facharzttermine geben lassen können. Was eigentlich bizarr ist, da wir in Deutschland offiziell eine Überversorgung mit Psychotherapie haben, die soweit geht, dass im Juli 2021 eine weitere Reduktion der bestehenden Kassensitze für Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychothera-peuten beschlossen worden ist. Annahme dahinter ist: Psychotherapeuten leben ein entspanntes Leben und kümmern sich nicht um die Versorgung, eigentlich sei ausreichend Kapazität vorhanden, wenn die Therapeuten nur nicht so faul wären. Verpflichtet zum Anbieten von TSS-Terminen werden alle Psychotherapeuten mit halbem oder ganzen Kassensitz. Diese haben ein Kontingent an maximal erlaubten „Punkten“ (Arbeitsminuten) je Tag, Woche, Quartal. Und ich für meinen Teil kann mit Fug und Recht behaupten, dass ich bis zum Anschlag meine zulässigen Kapazitäten nutze.  Meine Warteliste aus der Telefonsprechstunde, zu der ich ebenfalls gezwungen bin, quillt seit vielen Monaten über. Dennoch muss ich auf Zuruf der TSS Patienten an der Warteliste vorbeischleusen.

Schon bei Einführung der TSS (2016/2017) wiesen die Fachverbände darauf hin, dass diese das Problem nicht lösen werden, da die TSS-Termine die zu vergebenden Therapietermine auffressen. Heißt im Klartext: Ich kann zwar viele Leute sehen, aber weniger in eine Behandlung aufnehmen. Denn Leuten muss ich dann mitteilen: Ja, Sie haben ein Problem – nur leider habe ich keine freien Kapazitäten. Für die Statistik ist es aber schön, weil Patienten schnell vermittelt werden… wohin auch immer.

In dieser Praxis gibt es keine ungenutzten Kapazitäten. Jeder Termin, der kurzfristig durch Absage frei wird, wird umgehend neu besetzt von einer umfangreichen Warteliste, auf der i.d.R. mehr als 50 Interessenten warten. Zusätzlich muss ich nun die TSS-Termine reinquetschen. Wenn die vermittelten Termine nicht stattfinden, wartet jemand von der Warteliste weiter. Leider kommt es häufig vor, dass die Termine, die mir aufgezwungen werden, dann gar nicht genutzt werden, damit dann keinem Patienten zunutze kommen können. Daher möchte ich, dass die Termine vorab, eine Woche vorher zu bestätigen, damit wir andernfalls die Termine für Patienten von der Warteliste nutzen können.

Um diese Termine zu besetzen ist die TSS in keiner Weise hilfreich, weil ich dann nicht weiß, ob der Termin frei ist oder nicht. Wenn ich meine Warteliste abtelefoniere, weiß ich das.

Krone der Unsinnigkeit ist nun noch die Vermittlung von sog. Probatorik-Terminen. Hierbei handelt es sich um Termine nach einer Diagnostik und Indikationsprüfung (Ist eine Psychotherapie erforderlich?). Irgendein Kollege hat dabei in der Vergangenheit festgestellt, dass eine Behandlung dringend erforderlich sei, er aber keine Kapazität dafür habe. Diese Patienten werden dann weiter geschickt zu einem Kollegen, der i.d.R. auch keine Kapazität hat. Dieser soll dann im Blindflug (denn er weiß ja überhaupt nichts über die Patienten) entscheiden, ob er mit diesem Patienten an einem Problem, das er nicht kennt, arbeiten kann. Übersetzt heißt das: „Lieber Herr Ingenieur, jemand hat uns gesagt, es wäre gut, einen Apparat zu haben, der eine Aufgabe erledigt. Welche das ist, musst du intuitiv spüren, wir erwarten jedoch nächste Stunde einen Konstruktionsplan.“

Überbieten kann diesen Mumpitz allenfalls die Zwangsrekrutierung von sog. „Psychotherapeutischer Akutbehandlung“. Dies bedeutet, dass Patienten, die so behandlungsbedürftig sind, dass ihnen keinerlei Wartezeit auf einen Therapieplatz zuzumuten ist, in „zumutbarer Entfernung“ alle vier Wochen – wenn es perfekt läuft – für 25 Minuten zu mir kommen dürfen. Welch klinischen Nutzen das auch immer haben soll. Ich habe durchaus Vertrauen in meine Kompetenzen, aber zaubern kann auch ich leider nicht. Letztlich geht es aber nur darum, dass Patienten ein Angebot gemacht wird und sie damit keinen Anspruch haben auf sog. außervertragliche Psychotherapie („Kostenerstattungsverfahren“) bei qualifizierten Kolleginnen, die nicht mit den Kassen abrechnen dürfen.