Praxis für Verhaltenstherapie in Merseburg
Am 11.3.26 wurden mit Wirkung zum 1.4.26 die Honorare für ambulante psychotherapeutische Leistungen durch den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung gekürzt. Vor dem Hintergrund immer neuer, kostenintensiver technischer Anforderungen an die Praxen. Als Lösung wird angeboten, man möge halt nur noch zahlreiche 10-Stunden-Therapien anbieten, da diese den höchsten Stundenlohn bringen. Einerseits wird behauptet, mein Berufsstand kümmere sich nur um gar nicht oder höchstens leicht Erkrankte, andererseits soll schwer und chronisch Erkrankten die erforderliche Behandlung nach dem Grundsatz "ambulant vor stationär" (SGB V) vorenthalten werden.
Hiergegen richtet sich nun eine Petition, die gern gezeichnet werden darf.